Empadronamiento in Spanien – Anmeldung einfach erklärt

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Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt, begegnet schon kurz nach der Ankunft einem Begriff, der im deutschen Verwaltungsalltag kaum bekannt ist: dem Empadronamiento. Gemeint ist die Eintragung in das kommunale Melderegister, den sogenannten Padrón municipal de habitantes. In diesem Register führt jede spanische Gemeinde die Personen, die gewöhnlich in ihrem Zuständigkeitsgebiet leben.

Die Anmeldung wirkt auf den ersten Blick wie ein überschaubarer Behördengang. In der Praxis entstehen dennoch häufig Fragen. Muss bereits eine NIE vorhanden sein? Reicht ein Mietvertrag aus? Was geschieht, wenn die Wohnung nur untervermietet wurde? Und ist die Anmeldung gleichzeitig eine Aufenthaltsgenehmigung? Gerade die Abgrenzung zwischen kommunaler Meldung, Ausländeridentifikationsnummer und Aufenthaltsregistrierung führt immer wieder zu Missverständnissen.

Nach spanischem Kommunalrecht soll grundsätzlich jede Person, die in Spanien lebt, im Melderegister der Gemeinde eingetragen sein, in der sie sich gewöhnlich aufhält. Wer während des Jahres in mehreren Gemeinden wohnt, wird dort angemeldet, wo der überwiegende Teil des Jahres verbracht wird. Das gilt für spanische und ausländische Staatsangehörige gleichermaßen.

Für Menschen, die dauerhaft nach Spanien ziehen, gehört die Anmeldung deshalb meist zu den ersten organisatorischen Schritten. Sie dient als offizieller Nachweis des Wohnortes und wird bei zahlreichen weiteren Verfahren benötigt. Wer einen Umzug vorbereitet, findet ergänzende Hinweise im Beitrag über die zehn wichtigen Tipps für die Auswanderung nach Spanien.

Was ist das Empadronamiento?

Das Empadronamiento ist die Eintragung einer Person in das Einwohnerregister der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Die spanische Bezeichnung für dieses Register lautet Padrón municipal. Zuständig ist das Rathaus, auf Spanisch Ayuntamiento, am tatsächlichen Wohnort.

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Der Padrón enthält unter anderem den Namen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Anschrift und die verwendete Identifikationsnummer. Bei ausländischen Staatsangehörigen kann dies je nach persönlicher Situation die NIE, die Nummer einer Aufenthaltskarte oder die Reisepassnummer sein. Das spanische Statistikamt INE führt aus, dass auch Angaben zum Geburtsort, zum Geschlecht und zu vorhandenen Schul- oder Bildungsabschlüssen zu den vorgeschriebenen Registerdaten gehören.

Kommunales Register statt zentraler Meldebehörde

Anders als in Deutschland erfolgt die Anmeldung nicht bei einer einheitlich organisierten Meldebehörde. Die Gemeinden verwalten ihre Register selbst. Dadurch können sich Terminbuchung, Formulare, akzeptierte Nachweise und Bearbeitungswege von Ort zu Ort unterscheiden.

Große Städte bieten häufig eine elektronische Antragstellung oder eine umfangreiche Online-Vorbereitung an. In kleineren Gemeinden wird der Vorgang dagegen oft vollständig im Rathaus erledigt. Maßgeblich sind daher immer die aktuellen Hinweise des zuständigen Ayuntamiento.

Die Eintragung bestätigt, dass eine Person tatsächlich in der Gemeinde wohnt. Ein ausgestelltes Zertifikat über die Registerdaten besitzt amtlichen Charakter und kann gegenüber anderen Behörden als Nachweis des gewöhnlichen Wohnortes verwendet werden.

Keine Aufenthaltsgenehmigung

Das Empadronamiento darf nicht mit einem Aufenthaltsrecht verwechselt werden. Die Eintragung ausländischer Staatsangehöriger in den Padrón ist nach spanischem Recht kein Beweis für einen legalen Aufenthalt. Sie erteilt weder eine Arbeitserlaubnis noch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und ersetzt keine ausländerrechtlich erforderliche Registrierung.

Dieser Unterschied ist besonders für Nicht-EU-Bürger wichtig. Auch die Anmeldung einer Person ohne gültigen Aufenthaltstitel macht deren Aufenthalt nicht automatisch legal. Umgekehrt ist das Melderegister grundsätzlich darauf ausgerichtet, die tatsächliche Bevölkerung einer Gemeinde zu erfassen. Nach den Vorgaben des spanischen Statistikamtes sollen dort alle gewöhnlich in der Gemeinde lebenden Personen geführt werden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Wer muss sich in Spanien anmelden?

Zur Anmeldung verpflichtet sind grundsätzlich alle Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einer spanischen Gemeinde haben. Entscheidend ist nicht, ob eine Immobilie gekauft oder gemietet wurde, sondern wo sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt befindet.

Ein gewöhnlicher Urlaubsaufenthalt führt noch nicht automatisch zu einer Meldepflicht. Bei einem dauerhaften Umzug, einer längerfristig bewohnten Mietwohnung oder einem auf Dauer angelegten Aufenthalt spricht dagegen vieles für eine Eintragung. Bei Zweifeln ist die Auskunft des zuständigen Rathauses maßgeblich.

Hauptwohnsitz bei mehreren Aufenthaltsorten

Wer sich regelmäßig an unterschiedlichen Orten aufhält, darf nicht beliebig mehrere Hauptanmeldungen unterhalten. Die Eintragung erfolgt in der Gemeinde, in der während eines Jahres die meiste Zeit gelebt wird.

Eine Ferienwohnung allein begründet deshalb nicht zwangsläufig einen gewöhnlichen Wohnsitz. Wird die Immobilie jedoch dauerhaft bewohnt und bildet sie den tatsächlichen Mittelpunkt des Alltags, kann eine Anmeldung erforderlich sein. Die Eigentumsverhältnisse sind für diese Bewertung nicht ausschlaggebend.

Anmeldung von Familien

Ehepartner, Lebenspartner und Kinder können gewöhnlich gemeinsam angemeldet werden. Für jede Person müssen die erforderlichen Identitätsdokumente vorgelegt werden. Bei minderjährigen Kindern kommen Geburtsurkunden, Familienbücher, Sorgerechtsnachweise oder Einverständniserklärungen hinzu.

Wird ein Kind an einer anderen Anschrift als ein Elternteil oder außerhalb des gemeinsamen Familienwohnsitzes angemeldet, kann eine schriftliche Zustimmung oder ein Nachweis über das Sorgerecht verlangt werden. Die technischen Vorgaben für die Gemeinden enthalten hierfür eigene Erklärungen und Formulare.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die konkrete Dokumentenliste wird von der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht. Üblicherweise müssen die Identität der anzumeldenden Personen und die tatsächliche Nutzung der angegebenen Wohnung nachgewiesen werden.

Die folgende Tabelle zeigt typische Unterlagen. Sie ersetzt nicht die Prüfung der kommunalen Vorgaben, da ein Ayuntamiento zusätzliche Dokumente oder bestimmte Formularfassungen verlangen kann.

UnterlageZweck
Ausgefülltes Anmeldeformular oder hoja padronalErfassung der persönlichen Daten und der Wohnanschrift
Gültiger Personalausweis oder ReisepassNachweis der Identität
NIE-Dokument oder Aufenthaltskarte, sofern vorhandenZuordnung der spanischen Identifikationsdaten
Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder aktuelle WohnungsunterlagenNachweis der tatsächlichen Anschrift
Zustimmung des Eigentümers oder eines bereits gemeldeten BewohnersKann bei Untervermietung oder Wohnen bei anderen Personen verlangt werden
Geburtsurkunde oder FamilienbuchAnmeldung minderjähriger Kinder
Vollmacht und AusweiskopieAnmeldung durch einen Vertreter

Für Unionsbürger werden je nach Gemeinde ein gültiger Reisepass oder Personalausweis akzeptiert. Ist bereits eine NIE vergeben worden, soll das entsprechende Dokument häufig ebenfalls vorgelegt werden. Nicht-EU-Bürger weisen ihre Identität gewöhnlich mit dem Reisepass oder einer gültigen Aufenthaltskarte nach.

Nachweis der Wohnung

Bei einer Mietwohnung dient regelmäßig der unterschriebene Mietvertrag als Nachweis. Manche Gemeinden verlangen ergänzend eine aktuelle Mietzahlung, eine Versorgungsrechnung oder weitere Unterlagen. Eigentümer können beispielsweise einen Grundbuchauszug, einen Kaufvertrag oder einen kommunalen Immobiliensteuerbeleg vorlegen.

Wer bei Verwandten, Freunden oder dem Partner einzieht und nicht selbst im Mietvertrag steht, benötigt häufig eine Einverständniserklärung. Teilweise muss die Person, die bereits an der Adresse gemeldet ist, gemeinsam zum Termin erscheinen oder eine Ausweiskopie und einen Wohnungsnachweis beifügen.

Ein Mietvertrag ist allerdings nicht das einzige denkbare Beweismittel. Die Gemeinde darf Unterlagen zur Wohnung verlangen, um zu prüfen, ob die angegebene Anschrift der Wirklichkeit entspricht. Dabei geht es nicht um eine abschließende rechtliche Bewertung des Miet- oder Eigentumsverhältnisses, sondern um die Feststellung des tatsächlichen Wohnortes.

Anmeldung ohne festen Mietvertrag

Schwieriger wird das Verfahren bei einer mündlichen Untervermietung, einem vorübergehenden Zimmer oder einer Unterkunft ohne schriftliche Vereinbarung. Eine Anmeldung ist dadurch nicht von vornherein ausgeschlossen. Je nach Gemeinde kann die Anschrift durch Erklärungen der Bewohner, eine Prüfung vor Ort oder einen Bericht kommunaler Stellen bestätigt werden.

Auch Menschen ohne feste Wohnung können unter bestimmten Voraussetzungen in das Melderegister aufgenommen werden. Entscheidend bleibt, dass sie sich tatsächlich und gewöhnlich in der Gemeinde aufhalten. Teilweise wird dafür ein Bericht der Sozialdienste benötigt. Barcelona nennt ein solches Verfahren beispielsweise für Personen, die in einer vorübergehenden Unterkunft oder auf der Straße leben.

So läuft die Anmeldung ab

Der erste Schritt führt zur Internetseite der zuständigen Gemeinde. Dort finden sich die Bereiche Padrón, Empadronamiento, Alta en el Padrón oder Cambio de domicilio. Neben den erforderlichen Unterlagen wird angegeben, ob ein Termin notwendig ist und ob der Vorgang online erledigt werden kann.

Für das Empadronamiento in Spanien empfiehlt sich eine sorgfältige Vorbereitung, weil fehlende Unterschriften, abgelaufene Ausweise oder unvollständige Wohnungsnachweise die Bearbeitung verzögern können. Besonders bei gemeinsam angemeldeten Haushalten sollten die Dokumente sämtlicher Personen vollständig vorliegen.

Anmeldung im Rathaus

Bei der persönlichen Anmeldung wird zunächst ein Termin bei der zuständigen Bürgerstelle vereinbart. Dort werden das Formular und die Nachweise geprüft. In manchen Gemeinden erfolgt die Eintragung unmittelbar, in anderen wird der Antrag zunächst bearbeitet.

Die Formulare müssen regelmäßig von allen volljährigen Personen unterschrieben werden, die angemeldet oder umgemeldet werden. Erfolgt die Anmeldung durch einen Vertreter, ist eine ordnungsgemäße Vollmacht erforderlich.

Die Anmeldung selbst ist grundsätzlich gebührenfrei. Für bestimmte spätere Bescheinigungen, beglaubigte Dokumente oder Sonderleistungen können je nach Gemeinde eigene Bestimmungen gelten. Die Stadt Barcelona weist ausdrücklich darauf hin, dass die Eintragung in den Padrón kostenlos ist.

Elektronische Anmeldung

Einige Gemeinden ermöglichen die Antragstellung über ihre elektronische Verwaltung. Dafür kann ein digitales Zertifikat, die spanische Identitätslösung Cl@ve oder eine andere zugelassene elektronische Anmeldung erforderlich sein.

Madrid bietet beispielsweise elektronische Verfahren und einen digitalen Dokumentenassistenten an. Dort können Antragsteller prüfen, welche Nachweise für ihre persönliche Wohnsituation benötigt werden.

Eine Online-Anmeldung steht jedoch nicht überall und nicht für jede Fallgestaltung zur Verfügung. Bei Vollmachten, minderjährigen Kindern, fehlenden Mietverträgen oder ungeklärten Wohnverhältnissen kann weiterhin ein persönlicher Termin notwendig sein.

Der Unterschied zwischen Empadronamiento, NIE und Residencia

Das Empadronamiento bestätigt den Wohnort innerhalb einer Gemeinde. Die NIE, ausgeschrieben Número de Identidad de Extranjero, ist dagegen eine persönliche Identifikationsnummer für ausländische Staatsangehörige. Sie wird unter anderem bei steuerlichen, wirtschaftlichen und behördlichen Vorgängen verwendet.

Die NIE allein besagt nicht, dass ihr Inhaber in Spanien wohnt. Ebenso führt die Anmeldung im Padrón nicht automatisch zur Vergabe einer NIE. Ausführliche Informationen dazu enthält der Beitrag Warum brauche ich eine Número de Identificación de Extranjero?.

Die Residencia beziehungsweise die Registrierung als in Spanien lebender Unionsbürger betrifft wiederum das Aufenthaltsrecht. EU-Bürger, die sich längerfristig in Spanien aufhalten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen müssen, erledigen diese Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle. Das offizielle spanische Verwaltungsportal zur Registrierung und zum Aufenthalt weist darauf hin, dass hierfür die Eintragung bei der Gemeinde benötigt werden kann.

Auch die Einreisebestimmungen für Spanien sollten getrennt von diesen Verfahren betrachtet werden. Einreise, kommunale Anmeldung und Aufenthaltsregistrierung sind verschiedene Verwaltungsschritte.

Wozu wird die Meldebescheinigung benötigt?

Nach der Eintragung können ein volante de empadronamiento oder ein certificado de empadronamiento beantragt werden. Beide Dokumente geben Auskunft über die Meldedaten, werden aber nicht immer für dieselben Zwecke akzeptiert.

Volante und certificado

Der volante ist eine einfache Auskunft aus dem Melderegister. Er reicht häufig für alltägliche Behördengänge aus. Das certificado ist eine förmlichere Bescheinigung und besitzt als amtliches Dokument einen stärkeren Nachweischarakter.

Welche Variante benötigt wird, bestimmt die Stelle, bei der das Dokument eingereicht werden soll. Für ein ausländerrechtliches Verfahren, eine Eheschließung oder einen besonders formellen Nachweis kann ausdrücklich ein Zertifikat verlangt werden. Für andere Anliegen genügt der einfachere Registerauszug.

Die Bescheinigung kann je nach Gemeinde persönlich, elektronisch oder auf dem Postweg beantragt werden. Madrid ermöglicht beispielsweise bestimmte Anträge auf ein Zertifikat online oder per Versand an die gemeldete Anschrift.

Typische Verwendungszwecke

Ein Nachweis aus dem Padrón wird häufig bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren, der Anmeldung von Kindern an öffentlichen Schulen, kommunalen Dienstleistungen, sozialen Leistungen oder weiteren Verwaltungsangelegenheiten verlangt. Ob er tatsächlich erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und von der zuständigen Behörde ab.

Für Unionsbürger kann die Eintragung außerdem im Zusammenhang mit dem kommunalen Wahlrecht stehen. EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ihre Absicht erklären, an spanischen Kommunalwahlen teilzunehmen. Die Erklärung kann bei der Gemeinde während oder nach dem Empadronamiento abgegeben werden.

Was geschieht bei einem Umzug?

Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde wird keine vollständige Neuanmeldung vorgenommen, sondern die Anschrift im bestehenden Register geändert. Der Vorgang heißt meist cambio de domicilio en el Padrón.

Beim Umzug in eine andere spanische Gemeinde erfolgt die Anmeldung am neuen Wohnort. Die bisherige Gemeinde erhält anschließend eine Mitteilung und nimmt die Abmeldung vor. Eine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort ist bei einem normalen Umzug innerhalb Spaniens daher regelmäßig nicht erforderlich.

Wer Spanien verlässt, sollte die dafür geltenden Regeln der bisherigen Gemeinde prüfen. Die Verfahren unterscheiden sich unter anderem danach, ob es sich um einen spanischen oder ausländischen Staatsangehörigen handelt und ob die neue Anschrift im Ausland liegt.

Muss die Anmeldung erneuert werden?

Für viele Personen bleibt die Eintragung bestehen, bis ein Umzug, eine Abmeldung oder eine amtliche Berichtigung erfolgt. Für bestimmte ausländische Staatsangehörige gelten jedoch besondere Erneuerungs- und Bestätigungspflichten.

Nicht-EU-Bürger ohne unbefristete beziehungsweise langfristige Aufenthaltserlaubnis müssen ihre Eintragung grundsätzlich alle zwei Jahre ausdrücklich erneuern. Erfolgt diese Erneuerung nicht, kann die Anmeldung nach Ablauf des vorgeschriebenen Verfahrens gelöscht werden.

Bei EU-Bürgern, Personen aus gleichgestellten Staaten und einigen weiteren Gruppen kann die Gemeinde zu einer Bestätigung der fortbestehenden Anschrift auffordern. Solche Schreiben sollten nicht ignoriert werden. Die genauen Fristen und Abläufe ergeben sich aus der Mitteilung des Rathauses und den kommunalen Verfahrenshinweisen.

Häufige Probleme bei der Anmeldung

Zu den häufigsten Schwierigkeiten gehören fehlende Terminmöglichkeiten, nicht akzeptierte Mietunterlagen, unvollständige Vollmachten und abweichende Schreibweisen in den Ausweisdokumenten. Auch ein abgelaufener Reisepass kann dazu führen, dass der Antrag nicht bearbeitet wird.

Probleme entstehen zudem, wenn Vermieter eine Anmeldung pauschal ablehnen. Eine Eintragung in den Padrón überträgt jedoch kein Eigentum und kein Mietrecht an der Wohnung. Sie dokumentiert zunächst nur, dass eine Person tatsächlich an der Anschrift lebt.

Kann der gewöhnliche Wohnort nicht mit den üblichen Unterlagen nachgewiesen werden, sollte bei der Gemeinde nach alternativen Verfahren gefragt werden. Möglich sind je nach Ort eine Erklärung des Hauptmieters, eine Genehmigung des Eigentümers, eine kommunale Überprüfung oder die Beteiligung der Sozialdienste.

Fehlerhafte oder unzutreffende Angaben sind keine sinnvolle Abkürzung. Die Gemeinde kann prüfen, ob eine Person tatsächlich an der angegebenen Adresse lebt. Wird festgestellt, dass die Anschrift nicht der Wirklichkeit entspricht, kann ein Verfahren zur Löschung der fehlerhaften Eintragung eingeleitet werden.

Fazit

Das Empadronamiento gehört zu den wichtigsten organisatorischen Schritten nach einem dauerhaften Umzug nach Spanien. Es dokumentiert den gewöhnlichen Wohnort, schafft eine verlässliche Verbindung zur Gemeinde und wird bei zahlreichen weiteren Verfahren als Nachweis verlangt.

Trotz seiner praktischen Relevanz bleibt die Eintragung ein kommunaler Meldevorgang. Sie ersetzt weder die NIE noch die Registrierung als Unionsbürger oder eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Person kann im Padrón geführt werden, ohne dadurch automatisch einen legalen Aufenthaltsstatus zu erhalten. Ebenso beweist eine vorhandene NIE nicht, dass der Inhaber dauerhaft in Spanien wohnt.

Der Ablauf ist meist unkompliziert, sofern gültige Ausweisdokumente, ein vollständig ausgefülltes Formular und ein nachvollziehbarer Nachweis der Wohnung vorliegen. Da die Gemeinden ihre Verfahren selbst organisieren, sollte vor dem Termin immer die aktuelle Internetseite des zuständigen Rathauses geprüft werden. Besonders bei Untervermietungen, minderjährigen Kindern, Vollmachten oder fehlenden schriftlichen Wohnungsunterlagen können zusätzliche Nachweise notwendig werden.

Nach der Anmeldung sollten Änderungen der Anschrift zeitnah gemeldet und Aufforderungen zur Bestätigung oder Erneuerung ernst genommen werden. Das gilt vor allem für ausländische Staatsangehörige, deren Eintragung besonderen Fristen unterliegt. Wer den gesamten Umzug realistisch planen möchte, sollte neben den Behördengängen auch die Kosten beim Auswandern nach Spanien berücksichtigen.

Die wichtigsten Fragen

Die folgenden Antworten fassen die zentralen Punkte zur Anmeldung im spanischen Melderegister kompakt zusammen.

Kann eine Anmeldung ohne NIE erfolgen?

Eine NIE ist nicht in jeder Gemeinde zwingende Voraussetzung für die erstmalige Anmeldung. EU-Bürger können ihre Identität häufig mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Nicht-EU-Bürger benötigen gewöhnlich einen Reisepass oder eine Aufenthaltskarte. Wurde bereits eine NIE vergeben, sollte das entsprechende Dokument zusätzlich vorgelegt werden. Maßgeblich bleibt die Dokumentenliste der zuständigen Gemeinde.

Ist das Empadronamiento kostenlos?

Die Eintragung in das kommunale Melderegister ist grundsätzlich kostenlos. Für bestimmte zusätzliche Bescheinigungen oder besondere Verwaltungsleistungen können örtliche Regelungen gelten. Vor allem bei elektronisch oder postalisch bestellten Dokumenten sollte geprüft werden, ob die Gemeinde Gebühren ausweist.

Wie lange dauert die Anmeldung?

Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Gemeinde und persönlicher Situation. Bei einem vollständigen Antrag kann die Eintragung teilweise unmittelbar oder innerhalb weniger Tage erfolgen. Sind Nachfragen, eine Prüfung der Wohnanschrift oder zusätzliche Unterlagen erforderlich, dauert das Verfahren länger. Eine allgemeingültige Frist lässt sich deshalb nicht nennen.

Ist der Padrón ein Nachweis für einen legalen Aufenthalt?

Nein. Die Eintragung bestätigt den gewöhnlichen Wohnort innerhalb der Gemeinde, nicht die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts. Notwendige Aufenthaltsgenehmigungen oder Registrierungen müssen unabhängig davon bei den zuständigen Ausländerbehörden beantragt werden.

Kann eine Anmeldung ohne Mietvertrag gelingen?

Eine Anmeldung ohne eigenen Mietvertrag kann möglich sein, wenn der tatsächliche Wohnsitz auf andere Weise belegt wird. Je nach Gemeinde kommen eine Zustimmung des Eigentümers, eine Erklärung eines bereits gemeldeten Bewohners, zusätzliche Wohnungsunterlagen oder eine Prüfung durch kommunale Stellen infrage. Auch für Personen ohne festen Wohnsitz bestehen besondere Verfahren.

Müssen ausländische Staatsangehörige ihre Anmeldung erneuern?

Nicht-EU-Bürger ohne langfristige oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis müssen ihre Eintragung in der Regel alle zwei Jahre erneuern. Andere ausländische Einwohner können von ihrer Gemeinde zur Bestätigung der Anschrift aufgefordert werden. Wird eine erforderliche Erneuerung oder Bestätigung versäumt, kann die Gemeinde die Eintragung nach dem vorgesehenen Verfahren löschen.

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